Urlaubsanspruch eines verstorbenen Arbeitnehmers

Wenn ein Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht vollständig nehmen kann, wandelt sich der Anspruch auf Urlaub um in einen Anspruch auf Entgelt. Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass das auch gilt, wenn ein Arbeitnehmer stirbt, und deshalb seinen Urlaub nicht vollständig nehmen konnte. Das Bundesarbeitsgericht hatte das bisher anders entschieden. Das Arbeitsgericht Berlin war aber der Ansicht, dass das gegen EU-Recht verstoßen würde, und hat dem Anspruch der Erben auf Zahlung gegen den ehemaligen Arbeitgeber stattgegeben.  Urteil vom 7.10.2015 - 56 Ca 1010968/15 -

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