Kosten

In der Regel berechnen sich die gesetzlichen Rechtsanwaltskosten nach dem Gegenstandswert, d.h. dem Interesse des Auftraggebers. Für eine Erstberatung besteht jedoch für Verbraucher eine Obergrenze von 190,00 Euro zzgl. Nebenkosten, d.h. 232,00 Euro.

Die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens (d.h. die des eigenen Anwalts, des Gerichts und ggf. des gegnerischen Anwalts) hat in der Regel derjenige zu tragen, der die Klage verliert. Gewinnt der Kläger zur Hälfte, so hat er für die andere Hälfte, die er verloren hat, die Kosten zu tragen.

Eine Ausnahme hiervon besteht vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz: Hier trägt jeder seine Anwaltskosten selbst, auch wenn er gewinnt!

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