WEG: Zahlungspflichten durch Beschluss
Die WEG hatte erhebliche Sonderumlagen beschlossen, da Brandschutzmassnahmen durchgeführt werden mussten und die Hotelküche saniert werden sollte. Ein Eigentümer hat diesen Beschluss angefochten und die WEG hat auf Zahlung geklagt. Über die Anfechtungsklage ist noch nicht entschieden; der BGH hat die Sache zurückverwiesen (V ZR 168/13).
Die Zahlungsklage der WEG war jedoch entscheidungsreif: Solange der Beschluss über die Sonderumlage nicht rechtskräftig für ungültig erklärt ist, bleibt die hierauf beruhende Zahlungspflicht bestehen, d.h. der Eigentümer wurde zur Zahlung verurteilt.
BGH Urteil vom 4.04.2014 - V ZR 167/13 -