Mieterhöhung-Fläche
Bei einer Mieterhöhung nach dem Mietspiegel ist immer von Bedeutung, wie groß die Wohnung ist. Meistens verlassen sich die Parteien darauf, dass die im Mietvertrag angegebene Fläche richtig ist. Wenn sich aber herausstellt, dass die Wohnung viel größer ist, war die Frage, ob allein deswegen die Miete erhöht werden darf. Der Bundesgerichtshof hat am 18.11.2015 - VIII ZR 266/14 - entschieden, dass immer die tatsächliche Fläche der Wohnung zugrunde zu legen ist. Trotzdem hat der Vermieter die Kappungsgrenze zu beachten, wonach die Miete in Berlin innerhalb von drei Jahren maximal um 15% erhöht werden darf (GE 2015, 49).