Keine Kündigung weil JobCenter betrogen

Veranlasst ein Mieter das JobCenter durch falsche Angaben bezüglich einer (angeblichen) Mieterhöhung dazu, die (Miet-)Zahlungen an ihn zu erhöhen, mag das strafrechtlich relevant sein. Es stellt aber keinen Kündigungsgrund für den Vermieter dar. Landgericht Berlin, Urteil vom 18.02.2015 - 65 S 527/14 - Grundeigentum 2015, 733.

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